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Denkmalschutz Immobilie: Vorschriften und Chancen

Denkmalschutz Immobilie: Vorschriften und Chancen

Dadurch, dass immer mehr Menschen in Immobilien mit historischem Flair wohnen möchten, ist eine denkmalgeschützte Immobilie eine attraktive Investitionsmöglichkeit. Allerdings müssen Umbauten oder Renovierungen immer mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgesprochen und genehmigt werden. Unser 11880.com-Immobilienmakler-Ratgeber zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten in denkmalgeschützten Immobilien stecken, aber auch welche Vorschriften und Auflagen Sie bei einer Denkmalschutz Immobilie erwarten.

Denkmalschutz Immobilie schnell mit dem Makler finden

Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht in hoher Zahl vorhanden. Besonders im Westen gibt es wenige entsprechende Immobilien, was nicht bedeutet, dass keine Gebäude unter Denkmalschutz vorhanden sind. Die Immobilien, die ausgeschrieben werden, sind jedoch so rar, dass der Preis häufig nicht angemessen ist. Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht leicht zu finden und es sind zudem viele Punkte zu beachten, wenn ein Objekt gefunden wurde. Da viele Kostenfallen in einem Gebäude unter Denkmalschutz auf Sie warten können, sollten Sie bei der Suche nach einer Denkmalschutz Immobilie mit einem professionellen Makler zusammenarbeiten. Auf diese Weise sparen Sie Zeit und Nerven und ziehen mit einem guten Gefühl, ohne Angst vor versteckten Kosten, in Ihre neues, sehr altes Haus ein.



Steuerliche Vorteile

fachwerkhaus
© Andreas Weber - istockphotos.com

Eine Denkmalschutz Immobilie bedeutet viele steuerliche Vorteile, was diese Art von Immobilien zu beliebten Anlageobjekten macht. So fördert der Staat Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien durch die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA).

Sanierungskosten von der Steuer absetzen

Ein Kapitalanleger kann die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren abschreiben. In den ersten 8 Jahren können 9 Prozent der Kosten abgeschrieben werden, in den nächsten 4 Jahren dann 7 Prozent. Außerdem kann bestehende Altsubstanz des Objektes über einen Zeitraum von 40 Jahren abgeschrieben werden. Bei Gebäuden, die vor dem Baujahr 1925 gebaut worden sind, sind es 2,5 Prozent, bei Gebäuden die nach 1925 erbaut wurden, können jährlich 2 Prozent abgeschrieben werden.

Fristen beachten

Auch für Eigennutzer einer Denkmalschutz Immobilie bieten sich steuerliche Vorteile. So können 90 Prozent der Instandsetzungskosten über 10 Jahre abschreiben werden. Allerdings gibt es auch hier Punkte, die zu beachten sind. Beispielsweise müssen Sie den Antrag auf die steuerliche Bescheinigung vor Sanierungsbeginn stellen, da die Behörden nachträglich keine Bescheinigungen ausstellen. Fehlt Ihnen die Bescheinigung, ist auch keine Abschreibung möglich.

Welche Einschränkungen kann es geben?

Wenn Aussagekraft und Struktur des Denkmals bewahrt werden soll, wird der Umbau vom Amt meist gewährt. Aber nicht immer, wenn in die Konstruktion eingegriffen werden soll - also etwa wenn eine Holzbalkendecke in eine Betondecke umgewandelt oder die schöne Stuckfassade mit Dämmung und Putz verhängt wird. Aber auch neue Fenster die besser dämmen können vom Amt verboten werden, da die alten Fenster erhalten werden sollen. Umbauten oder Renovierungen erweisen sich bei einem Denkmalgeschützen Gebäude also immer als komplizierter, da die Erlaubnis zunächst erst eingeholt werden muss und der Antrag auch abgelehnt werden kann, wenn der Umbau die Struktur des Gebäudes zu sehr verändert.

An welche Behörde muss ich mich wenden?

altes Haus
© Patrick Poendl - istockphotos.com

Möchten Sie Renovierungen oder Sanierungen an Ihrer Denkmalschutz Immobilie durchführen, müssen Sie diese zunächst mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde besprechen und von dieser genehmigen lassen. Weil der Denkmalsschutz Ländersache ist, sind die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bedenken Sie, dass die Bearbeitungszeit Ihres Antrags einige Monate dauern kann. Zudem ist es immer möglich, dass die zuständige Denkmalschutzbehörde Ihren Antrag verweigert und Ihnen den Umbau de facto verbietet.

Arbeiten nur mit Genehmigung durchführen

Als Eigentümer sollten Sie niemals mit den Arbeiten beginnen, bevor Sie eine Genehmigung erhalten haben. Wird Ihr Antrag abgelehnt, müssen Sie auf eigene Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Sie sollten sich in jedem Fall schon bevor Sie eine Denkmalschutz Immobilie kaufen mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen, um Informationen über Auflagen einzuholen. Sie finden die Denkmalschutzbehörde beim Bauamt des Kreises oder der Kommune.

Bauliche Substanz

Sie sollten das Objekt in jedem Fall ausgiebig begutachten und wenn Sie nicht vom Fach sind, die Hilfe eines Fachmannes in Anspruch nehmen. Denn in der alten Bausubstanz können böse Überraschungen auf Sie warten. Diese sind für das ungeübte Auge in manchen Fällen nicht zu erkennen. Das ist vor allem deswegen so wichtig, da die Qualität der Bausubstanz – neben der Lage – maßgeblich für die Rendite ist. Sie sollten daher in jedem Fall die Bausubstanz prüfen und mögliche Kostenfallen aufdecken.

KfW-Förderung für die Sanierung

Die Sanierung einer Denkmalschutz Immobilie ist seit April 2012 einfacher geworden. Die staatliche Förderbank KfW hat für Eigentümer denkmalgeschützter Wohnimmobilien, die energieeffizient wohnen möchten, den Förderstandard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ im Angebot. Da die Dämmung historischer Gebäude mehr Probleme bereiten kann, als es bei moderneren Häusern der Fall ist, wird hier der Fokus vorrangig auf den Jahresprimärenergiebedarf und nicht auf den Wärmeverlust der Gebäudehülle gelegt.



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