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Wohnungsübergabe: Welche Rechten und Pflichten habe ich?

Wohnungsübergabe: Welche Rechten und Pflichten habe ich?

Sie sollten sowohl beim Einzug als auch beim Auszug gut auf die Wohnungsübergabe vorbereitet sein. Vielen ist nicht bewusst, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen oder in eine neue Wohnung einziehen. Unser 11880.com-Immobilienmakler-Ratgeber erklärt Ihnen, was bei einer Wohnungsübergabe zu beachten ist.

Kaution

Wohnungsuebergabe
© Bombaert - istockphotos.com

Wenn Sie alles ordnungsgemäß hinterlassen haben, steht Ihnen natürlich Ihre hinterlassene Kaution zu, die Sie bei Einzug beim Vermieter hinterlegt haben. Ihr Vermieter muss Ihnen das Geld zuzüglich der Zinsen innerhalb von sechs Monaten auf Ihr Konto überweisen. Allerdings müssen Sie beachten, dass der Vermieter das Recht hat, einen Teil der Kaution einzubehalten um sie für eventuell anfallende Reparaturen sowie für die Nebenkostenabrechnung zu nutzen.

Vollständige Räumung der Wohnung

Wollen Sie die gesamte Kaution zurückerhalten, sind Sie gut damit beraten, die gesamte Wohnung auszuräumen. Alle persönlichen Gegenstände, wie auch eine nachträglich eingebaute Einbauküche, müssen aus der Wohnung entfernt werden. Hinterlassen Sie noch Möbel oder andere persönliche Gegenstände, kann der Vermieter die Wohnung auf Ihre Kosten räumen lassen und Teile Ihrer Kaution behalten.

Besenreine Wohnung

Besenrein
© Helmut Seisenberger - istockphotos.com

Wenn Sie Ihre Wohnung besenrein hinterlassen sollen, müssen Sie Ihre Wohnung bis zur Wohnungsübergabe in einem ordentlichen Zustand bringen. Das heißt, dass Sie den groben Schmutz aus der Wohnung entfernen müssen. Dazu gehört, dass Sie mit einem Besen den Boden kehren und Spinnweben entfernen sollten. Im Bad müssen Kalkschichten auf Fliesen, Becken, Wanne oder Armaturen entfernt werden, da Sie als grobe Verschmutzung gelten. In der Küche müssen schmierige oder verkalkte Flächen im Arbeitsbereich gereinigt werden. Auch Fett und Essenreste haben auf dem Herd oder im Kühlschrank nichts mehr zu suchen.

Von Grund auf müssen die Räume bis zur Wohnungsübergabe aber nicht gereinigt werden. Sie müssen also nicht die Böden wischen oder die Fenster putzen, wenn diese nicht in einem über Maße verdreckten Zustand sind. Dübellöcher müssen ebenfalls nicht geschlossen werden. Auch das Streichen der Wände gehört nicht zu Ihren Aufgaben, sofern es nicht anders im Mietvertrag vereinbart wurde.

Sämtliche Schlüssel aushändigen

Sie sind dazu verpflichtet, alle Schlüssel abzugeben. Dazu gehören auch Schlüssel, die Sie nachmachen lassen haben. Wurde ein Schlüssel verloren, müssen Sie nachweisen, dass niemand damit einbrechen kann. Da dies nicht so einfach ist, kann es passieren, dass der Vermieter darauf besteht, die Schlösser auf Ihre Kosten auszutauschen.

Streitthema Wände streichen

Maler
© Visivasnc - istockphotos.com

Der Vermieter darf nicht, wie vielfach angenommen, die Wandfarbe vorschreiben. Sie sind allerdings dazu verpflichtet, einen neutralen Farbton zu wählen – mit weiß sind Sie vor der Wohnungsübergabe stets gut beraten. Sie tun sich selbst einen Gefallen, wenn Sie sich vorher mit dem Vermieter absprechen, welcher Farbton genutzt werden soll, um den entsprechenden Ton zu kaufen. Um einen sauberen Übergang zwischen Wand und Decke zu erhalten, sollten Sie die Wände vorher gut abkleben.

Übrigens: Noch mehr nützliche Tipps, die Ihnen bei der Renovierung helfen, finden Sie in unserem Maler-Ratgeber.

Zählerstand

Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie gemeinsam mit der Hausverwaltung, dem Vermieter oder dem Makler die Zählerstände für Strom, Wasser und Gas ablesen. Sie sind die Grundlage für die Erstellung der Endabrechnung. Auch wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, sollten Sie die Zählerstände, am besten unter Zeugen, ablesen, notieren und in Ihre Unterlagen mit aufnehmen.

Übergabeprotokoll

Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie darauf bestehen, dass ein Übergabeprotokoll geführt wird. Mit einem solchen Übergabeprotokoll wird der Zustand der Wohnung zusammen mit dem Vermieter oder Makler schriftlich dokumentiert. Sie sollten am besten von Raum zu Raum gehen und mögliche Mängel schriftlich festhalten. Die abgelesenen Zählerstände und die Anzahl der überreichten Schlüssel werden ebenfalls im Protokoll festgehalten. Mit dem Protokoll sichern Sie sich als Mieter davor ab,für Schäden aufkommen müssen, die erst nach Ihrem Auszug entstanden sind. Aber auch Vermieter hilft ein Übergabeprotokoll im Streitfall als Beweismittel. 



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