Wenn Sie einen Makler beauftragen, sparen Sie sich viel Zeit und schonen Ihre Nerven. Diese Dienstleistung hat natürlich Ihren Preis. Daher sollten Sie aufmerksam nach einem geeigneten Fachmann suchen. Hier haben wir bereits die 10 wichtigsten Punkte notiert, woran Sie einen seriösen Makler erkennen. In diesem Ratgeber beschrieben wir, wie Sie einen kompetenten Makler beauftragen und worauf Sie beim Maklervertrag achten sollten.
Diese Leistungen deckt ein Makler ab
Bevor Sie einen Immobilienmakler beauftragen und einen Maklervertrag unterschreiben, sollten Sie sich noch einmal vor Augen führen, welche umfangreichen Leistungen ein Immobilienmakler erbringt. Er ist schließlich viel mehr, als ein glorifizierter Schlüsselbote. Das belegen alleine schon die Zahlen: Makler vermitteln Immobilien bis zu 50 Prozent schneller als Privatleute und erzielen dabei einen höheren Preis. Immobilienmakler verstehen sich als Full-Service-Dienstleister, die alle Leistungen um den Immobilienkauf, bzw. -verkauf übernehmen:
- Immobilienwertermittlung
- Zusammentragen der relevanten Unterlagen (bspw. Grundbuchauszug)
- Umfangreiche Beratung
- Zielgruppengenaue Objektvermarktung (Exposé, Home Staging, etc.)
- Erster Ansprechpartner für Interessenten
- Organisation und Durchführung der Besichtigungstermine
- Bonitätsprüfung und Verkaufsverhandlung
- Vertragsgestaltung
Detaillierte Informationen zu den aufgeführten Punkten finden Sie in unserer Ratgeber-Kategorie „Maklerleistungen“.
Wie beauftrage ich einen Makler?
Empfehlungen sind immer Gold wert. Daher sollten Sie sich zuerst in Ihrem Umfeld erkundigen, ob jemand gute Erfahrungen mit einem Immobilienmakler gemacht hat. Hier können Sie sich auch nach dem Ablauf erkundigen und bekommen ein Gespür für den zeitlichen Rahmen der Immobilienvermittlung.
Sollten Sie sich auf eigene Faust auf die Suche machen, ist es wichtig, dass Sie sich auf Ihre unmittelbare Region beschränken, bzw. auf die Zielregion. Der Immobilienmarkt ist stark lokal geprägt und bedarf bei der Bewertung einer gesonderten Expertise. Daher sollte sich der Makler in der Region der Immobilie bestens auskennen, um verlässliche Aussagen zum Standort, der Entwicklung und Infrastruktur geben kann.
Einfach und kostenlos über unser Portal
Eine weitere Möglichkeit, einen solchen Makler zu beauftragen, finden Sie hier bei uns im Portal. Geben Sie dazu einfach Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort ein und wählen Sie einen passenden Immobilienprofi aus.
Je nach Ihrer Anforderung ist es zudem ratsam, auf die Spezialisierung des Maklers zu achten. Ein Makler für Gewerbeimmobilien wird den Wunsch nach einem Einfamilienhaus im Grünen eher weniger bedienen können, als ein Fachmann für Privatimmobilien. Dies gilt auch für besondere Immobilien, wie denkmalgeschützte Gebäude, Burgen und Schlösser oder Bauernhäuser.
Der Maklervertrag
Wenn Sie einen Makler gefunden haben, der Ihren Anforderungen gerecht wird, gilt es, den Maklervertrag aufzusetzen. Grundsätzlich unterschiedet man zwei Arten von Maklervertrag.
Einfacher Maklervertrag
Der einfache Maklervertrag erlaubt es Ihnen, mehrere Makler parallel zu beauftragen. Diese versuchen unabhängig voneinander das Objekt zu veräußern. Für Sie ist das unproblematisch, da Makler erfolgsabhängig bezahlt werden. Maklergebühren werden erst fällig, wenn ein notariell beurkundeter Kaufvertrag unterzeichnet wird.
Alleinauftrag
Dem gegenüber steht der Alleinauftrag. Bei diesem verpflichten Sie sich, dass der von Ihnen beauftragte Makler das exklusive Recht hat, die Immobilie zu verkaufen. Sie dürfen keinen weiteren Makler engagieren und sind an „Ihren“ Makler gebunden. Aus diesem Grund sollten Sie einen Alleinauftrag zeitlich befristen. Kommt es innerhalb einer bestimmten zeitlichen Spanne zu keinem Abschluss, sind Sie frei, sich einen anderen Makler zu suchen und einen neuen Maklervertrag abzuschließen.
Eine Sonderart stellt der qualifizierte Alleinauftrag dar. Bei diesem treten Sie Ihr grundsätzliches Recht ab, neben dem Makler einen Privatverkauf durchzuführen. Sie sagen dem Makler zu, dass Sie alle Interessenten, die sich direkt an Sie als Eigentümer wenden, an den Makler verweisen. Dem Makler stehen bei diesem Maklervertrag also in jedem Fall Maklergebühren zu. Sollten Sie diese Pflicht verletzen, sind Sie schadensersatzpflichtig. Diese Vertragsart ist in der Praxis die gängigste Form, da der Makler bei der Vermarktung frei Hand und gleichzeitig den größten Anreiz zum Verkauf hat.
Detaillierte Ausführungen zu den Maklergebühren haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengetragen.
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